Die WHRPO II 2014, §12 (4) gibt vor:
Im Vorbereitungsdienst finden verbindliche Ausbildungsgespräche statt, die Schulleiterin oder Schulleiter, Mentorin oder Mentor und eine Ausbilderin oder ein Ausbilder des Seminars gemeinsam während des ersten Ausbildungsabschnittes sowie vor den Prüfungen nach § 21 mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern führen. Nach Bestehen der in § 17 Nummer 2 bis 6 genannten Prüfungsteile kann auf Wunsch ein Bilanzgespräch mit Blick auf die Berufseingangsphase mit mindestens einer der in Satz 1 genannten Personen geführt werden.
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