Aufgaben des Personalrates
Allgemeine Aufgaben (§68):
- Innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Belangen
dienende Maßnahmen beantragen
- auf Durchführung von Gesetzen, Verordnungen,
Vereinbarungen und Vorschriften zu achten
- Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und darüber zu
verhandeln
- Schwerbehindertenanliegen
- Gleichstellung von Mann und Frau
Art der Beteiligung des Personalrats:
- Mitbestimmung
- Mitwirkung
- Anhörung
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Beamten (HPR)
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Angestellten und
Arbeiter
Kündigung (HPR)
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§69-74):
- Arbeitszeitregelung
- Urlaubsplan
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung
des Arbeitsablaufs
- Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsmethoden
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der
Beschäftigten
- Bestellung und Abberufung von Beauftragten für
Datenschutz, Sicherheit....
- Inhalt von Personalfragebogen
- Allgemeine Fragen der beruflichen Fortbildung,
Weiterbildung...
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Frauenförderplan
Mitwirkung (§75-80):
- Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen der Dienstelle
- Auswahl der Teilnehmer an Maßnahmen der Aus-, Fort- und
Weiterbildung
- Arbeitsorganisation / Planungs- und Gestaltungsmittel/ zahl der einzusetzenden Beschäftigten
Anhörung bei (§81-83):
- Personalplanungen
- Personalanforderungen
- Raumbedarfsanforderungen
- Erweiterung von Dienststellen
- räumliche Auslagerung von Arbeit aus der Dienststelle
- Festlegung von Verfahren und Methoden von Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchungen
Allgemeine Aspekte der Personalratsarbeit
- Regelmäßige Treffen mit der Seminarleitung im Abstand
von ca. sechs Wochen.
- Eine Personalversammlung pro Kurs. Sie findet innerhalb der
alljährlich stattfindenden Klausurtagung in Hohenwart
statt.
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Seminarleitung und
Personalrat.
- Beitrag zu gutem Betriebsklima innerhalb des Seminars.