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Aufgaben des Personalrates


Allgemeine Aufgaben (§68):

  • Innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Belangen dienende Maßnahmen beantragen
  • auf Durchführung von Gesetzen, Verordnungen, Vereinbarungen und Vorschriften zu achten
  • Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und darüber zu verhandeln
  • Schwerbehindertenanliegen
  • Gleichstellung von Mann und Frau


Art der Beteiligung des Personalrats:

  • Mitbestimmung
  • Mitwirkung
  • Anhörung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§69-74):

  • Arbeitszeitregelung
  • Urlaubsplan
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs
  • Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsmethoden
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
  • Bestellung und Abberufung von Beauftragten für Datenschutz, Sicherheit....
  • Inhalt von Personalfragebogen
  • Allgemeine Fragen der beruflichen Fortbildung, Weiterbildung...
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Frauenförderplan


Mitwirkung (§75-80):

  • Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen der Dienstelle
  • Auswahl der Teilnehmer an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Arbeitsorganisation / Planungs- und Gestaltungsmittel/ zahl der einzusetzenden Beschäftigten


Anhörung bei (§81-83):

  • Personalplanungen
  • Personalanforderungen
  • Raumbedarfsanforderungen
  • Erweiterung von Dienststellen
  • räumliche Auslagerung von Arbeit aus der Dienststelle
  • Festlegung von Verfahren und Methoden von Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchungen


Allgemeine Aspekte der Personalratsarbeit

  1. Durchführung einer Personalversammlung pro Kurs (in Verbindung mit einer Seminarkonferenz)
  2. Regelmäßige ÖPR-Sitzungen im Abstand von ca. 6 Wochen.
  3. Gemeinschaftliche Besprechungen mit der Seminarleitung im Abstand von ca. 3 Monaten ("Vierteljahresgespräche")
  4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Seminarleitung und Personalrat.
  5. Beitrag zu gutem Betriebsklima innerhalb des Seminars

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